Der e. V. als Träger Drucken

Der Verein wurde am 28.12.1971 mit dem Namen "Katakombe - Zentrum für evangelistische Gemeindearbeit" unter der Nummer 3960 im Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen.Im Jahr 1987 wurde der Verein umbenannt in "Neues Land".Der Verein ist der offizielle und rechtliche Träger des Neuen Landes. 
Nachfolgend können Sie die Satzung einsehen:

 


 

 

Neues Land e.V., Steintorfeldstraße 11, 30161 Hannover

Vereinssatzung (registriert im Vereinsregister Amtsgericht Hannover, unter der Nr. 3960)
(Fassung: September 2008)  

§ 1
Name, Eintragung im Vereinsregister
Der Verein trägt den Namen “Neues Land e.V.“.Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer 3960 am 28. Dezember 1971 eingetragen worden.Der Verein “Neues Land e.V.“ ist Mitglied im “Diakonischen Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers e.V.“. 

§ 2
Sitz
Der Verein hat seinen Sitz in Hannover. 

§ 3
Zweck des Vereins
Er unterstützt im Rahmen christlich-diakonischer Bemühungen Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, um ihnen ein suchtfreies und/oder eigenständiges Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen.

§ 4
Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke " der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 
 

§ 5
MitgliedschaftMitglied können natürliche und juristische Personen sein, die auf der Grundlage des Neuen Testamentes ihren Glauben an Jesus Christus bezeugen.Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen und tritt nach 6 Wochen in Kraft, falls keine schriftliche Ablehnung durch den Vorstand erfolgt.Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Ausschluß erfolgt seitens der Mitgliederversammlung durch einfachen Mehrheitsbeschluß. Austritt und Ausschluss werden innerhalb Monatsfrist seit Zugang der Erklärung bzw. des Beschlusses wirksam. Ausscheidende Mitglieder haben keine Ansprüche gegen den Verein bzw. auf Vereinsvermögen oder Teile davon. 

§ 6
Organe des Vereins
Der Verein hat folgende Organe: 

1. Mitgliederversammlung
Jährlich findet mindestens eine Mitgliederversammlung statt. Die Einladung hierzu hat wenigstens zwei Wochen vorher durch den Vorstand mündlich oder schriftlich zu erfolgen. Der Vorstand ist verpflichtet, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn dies von einer Mehrheit oder einem Drittel aller Mitglieder schriftlich verlangt wird. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und den erweiterten Vorstand. Sie berät über Schritte zur Erreichung des Satzungszweckes und legt Richtlinien fest, nach denen sich die Arbeit des Vereins orientieren soll. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu Protokoll zu nehmen. Dieses ist alsdann von dem Vorsitzenden der Versammlung und dem Schriftführer zu unterzeichnen. 

2. Vorstand
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem von der Mitgliederversammlung zu wählenden ersten Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, der gleichzeitig Geschäftsführer ist, dem stellvertretenden Geschäftsführer, dem Verwaltungsleiter und dem Kassierer.
Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins sind der 1. Vorsitzende und/oder der Geschäftsführer und ein weiteres Vorstandsmitglied im Sinne von § 26 BGB berechtigt.
DIe Vorstandsmitglieder sind für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 
 

3. Erweiterter Vorstand
Zu diesem gehören außer dem Vorstand weitere von der Mitgliederversammlung gewählte Vereinsmitglieder, die den Vorstand bei seiner Tätigkeit unterstützen und dessen Beschlüsse vorbereiten. In der Regel sind dies die verantwortlichen Mitglieder der verschiedenen Arbeitskreise des Vereins. 

§ 7
Willenserklärungen
Der Beschluß einer Satzungsänderung sowie der Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von Zweidrittel der erschienenen Mitglieder. Im übrigen können alle Beschlüsse des Vereins durch einfache Mehrheit zustande kommen. Bei der Feststellung der Mehrheit sind nur die erschienenen Mitglieder zu berücksichtigen Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn die Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklärt haben.Der Vereinsvorstand faßt seine Beschlüsse in Abstimmung mit dem erweiterten Vorstand. Dies gilt nicht für die zum laufenden Betrieb gehörenden Geschäfte. Was unter laufenden Geschäften zu verstehen ist, besagt die Geschäftsordnung. 

§ 8
Vereinsvermögen
Die Mittel zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke werden aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Zuwendungen erbracht. Die Mitgliedsbeiträge werden nach Selbsteinschätzung gezahlt.Über Einnahmen und Ausgaben des Vereins ist der Mitgliederversammlung Rechnung zu legen.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Hannover, Walderseestraße 10, K.d.ö.R., mit der Auflage, es für “satzungsgemäße Zwecke“ zu verwenden, sofern es der Verein nicht unter Beachtung satzungsgemäßer Zwecke an eine andere frei gemeinnützige, wohlfahrtpflegerische  Organisation überführt.  

Der Verein hatte folgende Vorsitzende:
Hans-Georg Börner 1971 - 1985
Siegfried Kolbe 1985 – 1986 + 1994 - 1996
Edwin Meske 1987 - 1994
Rainer Zitzke 1996  - 13.01.2012

Der Verein hatte folgende Geschäftsführer:
Eckhard Schaefer 1971 - 1979
Jochen Buhrow ab 1980 

Der Vorstand setzt sich gegenwärtig wie folgt zusammen:
Jochen Buhrow, 2. Vorsitzender + Geschäftsführer
Erhard Nack, stellvertretender Geschäftsführer
Siegbert Schkalee, Verwaltungsleiter
Detlef Rodekohr, Kassierer 

Der Verein hat inkl. des Vorstands 37 Mitglieder und 3 Ehren-Mitglieder.

Ehrenmitglieder sind:
Hans-Georg Börner
Eckhard Schaefer